AGB
AGB Beratung
Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von Firma Kai Burkhardt (im folgenden CARRIERLINE genannt) gelten für Beratungs-, Planungs- und Projektierungsleistungen im Bereich der Telekommunikation.
Vertragsbedingungen
Neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmen sich die vertraglichen Regelungen in der Rechtsbeziehung der CARRIERLINE zum Kunden insbesondere nach einzelvertraglichen Regelungen. Die AGB finden auch dann Anwendung, wenn in den nachstehenden Bedingungen oder einzelvertraglichen Individualabreden nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden dagegen auf die Vertragsbeziehungen zum Kunden keine Anwendung und werden selbst dann nicht Vertragsinhalt, wenn CARRIERLINE ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Die Durchführung eines Vertrages stellt auch keine stillschweigende Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden dar, selbst wenn die Durchführung ohne ausdrücklichen Widerspuch der CARRIERLINE gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden erfolgt ist.
Leistungsinhalt
Der Inhalt der vertraglichen Leistungsverpflichtungen der Vertragsparteien bestimmt sich nach den individualvertraglichen Leistungsbeschreibungen. Angebote der CARRIERLINE sind in diesem Zusammenhang grundsätzlich verbindlich. Die Angebotsfrist beträgt 30 Tage. Der Vertragsabschluss erfolgt erst durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch den Kunden auf ein entsprechendes Vertragsangebot der CARRIERLINE.
Vergütung
Soweit der Kunde Leistungen der CARRIERLINE in Anspruch nimmt, ist er zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, wie sie sich aus der individualvertraglichen Vereinbarung ergibt.
Grundsätzlich gilt die folgende Vergütungsregelung immer dann, wenn sie vertragsindividuell nicht anders vereinbart wurde:
30% der gesamten Vertragssumme bei Vertragsunterzeichnung,
weitere 40% bei hälftiger Leistungserfüllung und die restlichen 30% bei vollständiger Leistungserfüllung. Die hälftige Leistungserfüllung ist vertraglich jeweils zu fixieren.
Bei stundenbasierten Leistungen erfolgt eine monatliche Abrechnung jeweils zum 1. des Folgemonats. Auf die voraussichtliche Leistung ist ein Abschlag in Höhe von 70% am Monatsanfang zu entrichten.
Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzüge zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer so zu bewirken, dass CARRIERLINE nach Ablauf der 14 Tage über den Rechnungsbetrag verfügen kann.
Kosten, die CARRIERLINE dadurch entstehen, dass Schecks, Lastschriften, Zahlungseinzüge oder auch andere Zahlungsarten nicht eingelöst oder rückbelastet werden, können dem Kunden mit jeweils 50,00 DM als pauschaler Schaden zusätzlich berechnet werden, soweit der Kunde die Auslösung der Kosten zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt das Recht zum Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Verrechnung
Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen der CARRIERLINE seinerseits gegen Forderungen aus der Leistungserbringung der CARRIERLINE zu verrechnen.
Einwendungen
Einwendungen des Kunden gegen die Rechnung sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsversand gegenüber des CARRIERLINE schriftlich geltend zu machen. Im Falle einer verspäteten Einwendung ist CARRIERLINE nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Leistung nachzuweisen und Einwendungen statt zu geben.
Mitwirkungsleistungen des Kunden
Der Kunde hat auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Rahmenbedingungen zur Leistungserbringung, insbesondere die infrastrukturellen Voraussetzungen sowie der ungehinderte Zugang zu benötigten Unterlagen, Zeichnungen und Daten, gewährleistet wird.
Soweit sich technische Einrichtungen für die Leistungserbringung in Räumen befinden oder eingerichtet werden sollen, die im Besitz
des Kunden stehen, hat der Kunde CARRIERLINE nach vorheriger Terminabsprache den Zugang sicherzustellen.
Im Falle einer unvorhergesehenen Behinderung hat der Kunde CARRIERLINE unverzüglich hiervon zu unterrichten und für Abhilfe zu sorgen. CARRIERLINE haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass eine Leistung deshalb nicht erbracht werden konnte.
CARRIERLINE ist berechtigt, die mit der Behinderung zusammenhängenden und entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Der Kunde teilt CARRIERLINE unverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform, der gesetzlichen Vertreter und - im Falle des Lasteinzugsverfahrens -seine Bankverbindung mit.
Der Kunde ist verpflichtet, die mit der Errichtung und dem Betrieb von Telekommunikationsanlagen verbundenen rechtlichen Genehmigungen selbsttätig und eigenverantwortlich einzuholen, soweit er Errichter und Betreiber der Anlagen ist.
Verzug
Im Falle eines Zahlungsverzuges ist CARRIERLINE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem entsprechenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Zinsschaden der CARRIERLINE nach. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
CARRIERLINE ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen für den Kunden einzustellen, wenn sich der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen mehr als zwei Monate im Verzug befindet und CARRIERLINE die Einstellung 10 Tage vorher schriftlich angezeigt hat. Der Kunde bleibt auch im Falle einer Einstellung der Leistung verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Vergütung weiter zu entrichten.
Darüber hinaus kann CARRIERLINE den Vertrag mit dem Kunden fristlos kündigen, sofern der Kunde mit seinen Zahlungen zwei Monate im Rückstand ist und der Rückstandswert einen erheblichen Anteil des Vertragswertes darstellt. Als erheblich gelten Rückstände über 25% des Vertragswertes. Im Falle einer fristlosen Kündigung bleibt der Kunde zur Zahlung des gesamten Vertragswertes verpflichtet.
Haftung
CARRIERLINE haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sich aus der Leistungserbringung ergeben und auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Für Folgeschäden übernimmt die CARRIERLINE keinerlei Haftung.
Kündigung
Der Kunde kann einen Vertrag zwischen CARRIERLINE und ihm außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Wichtige Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung grob mangelhaft ist. Den Nachweis des groben Mangels hat der Kunde zu erbringen. Die Kündigung seitens des Kunden kann einen Monat nach der zweiten Nachbesserungsaufforderung ausgesprochen werden. Zwischen den Nachbesserungsaufforderungen muss ein Monat liegen. Die Nachbesserung darf seitens des Kunden nicht behindert werden. CARRIERLINE ist Gelegenheit zu geben, die Umstände für berechtigte Mängel zu erläutern. Sämtliche Kündigungen (auch außerordentliche) bedürfen der Schriftform und sind mit Empfangsbekenntnis zuzustellen.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und CARRIERLINE findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit gesetzlich zulässig, wird Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Übertragung von Rechten und Pflichten
Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei auf einen Dritten übertragen werden.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so verpflichten sich beide Parteien, eine Vereinbarung zu treffen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinflusst nicht die Wirksamkeit eines Vertrages.
Stand:01.01.2006